24.06.2025

Neue Wärmebezugs-Faktoren für Kunden mit angemieteten Liegenschaften

Für Unternehmen, die ihre Geschäftsflächen anmieten, haben wir neue Wärmebezugs-Faktoren erstellt. Diese ermöglichen eine differenzierte und präzisere Erfassung der mit dem Wärmeverbrauch verbundenen Emissionen.

Wichtig zu wissen: Der Wärmebezug in angemieteten Liegenschaften wird nicht unter Scope 1, sondern unter Scope 2 eingeordnet. Dies gilt dann, wenn der Vermieter – und nicht der Mieter - die operative Kontrolle über die Wärmeerzeugung hat (bspw. eine Heizzentrale in einem großen Bürokomplex). In diesem Fall sind die Emissionen der Wärmeerzeugung dem Vermieter in Scope 1 zugerechnet, während sie beim Mieter in Scope 2 als Bezug von Wärme erfasst werden. Mit den neuen Faktoren können Sie als Mieter den Bezug von beispielsweise „Wärme aus Erdgas“ mittels Eingabe der eingesetzten Brennstoffmengen bilanzieren.

Auf dem Screenshot sehen Sie die wichtigste Auswahl der neuen Faktoren, daneben gibt es auch Biomasse und Kohle.

Sie sind Mieter einer Liegenschaft und möchten Ihre Emissionen entsprechend bilanzieren? Wir beraten Sie gerne bei der Anwendung der neuen Faktoren und unterstützen Sie dabei, Ihre Klimabilanz präzise und regelkonform zu gestalten.

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